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Stipendium

Kommissionsmitglieder:
Prof. Dr. med. W. Börm (Schleswig)
Priv.-Doz. Dr. med. M. Ruf (Karlsbad-Langensteinbach)
Prof. Dr. S. Eicker (Kiel)
 
Prinzipiell stehen jährlich zwei Reisestipendien zur Verfügung.
 
Die klinischen Reisestipendien werden mit einem Betrag von 3.000 bis maximal 5.000 € gefördert. Es ist nicht möglich, diese Summen bereits bestehenden Stipendien anzugliedern.
Das Volumen pro Einzelreisestipendium beträgt maximal 5.000 €, davon werden 2.500 € zu Beginn und 2.500 € nach Abgabe eines Abschlussberichtes und Vorlage einer Abrechnung ausgezahlt.
Der Stipendiatsantrag muss an den satzungsmäßigen Präsidenten der DWG sowie an den Generalsekretär gerichtet werden zur Weiterleitung an die Stipendien – Kommission.
Hier erfolgt die Überprüfung auf inhaltliche Übereinstimmung mit den Stipendiatszielen der DWG.

Der Antrag muss die in dem Download Formular der DWG abgefragten Angaben beinhalten. Dazu gehören u. a.:

  1. Curriculum vitae
  2. Beschreibung des derzeitigen Arbeitsprofils
  3. Beschreibung der bisherigen Tätigkeiten
  4. Zeugnisse über bisherige Tätigkeiten
  5. Zeugnisse über Operationszahlen
  6. Schriftliche Zustimmung des Ltd. Arztes und der Verwaltung
  7. Schriftliche Zustimmung des Gastgebers
  8. Vorstellungen des Antragstellers:
    • Zielort des Stipendienaufenthaltes
    • Dauer des Aufenthaltes
    • Aufenthaltsort
    • Darstellung des beabsichtigten Stipendiatszieles
    • Beantragte Stipendium-Höhe

          Der Antrag muss auf dem zur Verfügung stehenden Download-Formular gestellt werden. Ein Bestandteil kann auch eine anteilmäßige Teilnahme an einem Kurs der DWG sein. Die Bewerbung muss bis zum 30.06. des betreffenden Jahres eingegangen sein. Der Stipendiat verpflichtet sich zu einer Kurzpräsentation im Rahmen des DWG-Kongresses mit Darstellung der Ergebnisse seines Stipendiums.